Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Was bringt das ElterngeldPlus?
Die Bundesregierung will junge Eltern finanziell besser stellen, und ihnen einen flexibleren Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen. Die beiden wichtigen Bausteine in dieser Reform des bestehenden Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind das sogenannte „Elterngeld Plus“ und die Neuerung bei der Elternzeit. Beide Änderungen sind zum 1.1.2015 in Kraft getreten, betreffen aber erst Geburten nach dem 1.7.2015. Vor allem der kurzfristige, vorzeitige Rückkehranspruch von Arbeitnehmern in Kombination mit dem Wegfall der Zustimmungspflicht des Arbeitgebers wird erhebliche Auswirkungen auf die Personalplanung in Unternehmen haben. Welche Regelungen im Detail geplant sind, und wie Sie sich als Arbeitgeber vorbereiten sollten, lesen Sie auf dieser Seite.

Mit dem ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit treten Neuregelungen in Kraft, von denen Unternehmen und ihre Beschäftigten profitieren.

Durch das ElterngeldPlus wird es für Mütter und Väter attraktiver, früher ins Berufsleben zurückzukehren. Das kann Unternehmen Vorteile bringen. Denn zum einen bleibt dadurch das Know-how der Beschäftigten besser erhalten. Zum anderen fallen jene Kosten niedriger aus, die damit verbunden sind, eine Auszeit zu überbrücken, die Beschäftigten wieder einzuarbeiten und zu qualifizieren oder neues Personal einzustellen. Die kürzeren Ausfallzeiten sind somit ein deutliches Plus für die Wirtschaft.
Mit den Neuregelungen, die für Geburten nach dem 1. Juli 2015 gelten, können Mütter und Väter Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit künftig einfacher miteinander kombinieren. Die Nachfrage nach Teilzeit wird somit steigen, insbesondere nach vollzeitnahen Teilzeitmodellen. Unternehmen, die sich darauf einstellen und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle anbieten, haben klare Vorteile im Wettbewerb um Fachkräfte.
Diese Blogreihe stellt Ihnen die zentralen Neuregelungen vor, zeigt, wie Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam profitieren können und gibt Ihnen Tipps zur Umsetzung.

Das bisherige Elterngeld – heute Basiselterngeld
Berechtigte
• Eltern haben Anspruch auf Elterngeld die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
• nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
• mit ihren Kindern in einem Haushalt leben,
• einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
• ein zu versteuerndes Einkommen: gemeinsam unter 500 000 €/allein unter 250.000 € und
• freizügigkeitsberechtigt sind bzw. ausländerrechtliche Bestimmungen erfüllten
(weitere Ausnahmen sind gesetzlich geregelt)

Das bisherige Elterngeld ist jetzt das sogenannte Basiselterngeld
Basiselterngeld, Silke Mekat, Beratung, Training, Coaching, Elternzeit, Wiedereinstieg, Frauen in Balance, Haufe Akademie, Entspannung Stress Burnout Veranstaltung, Seminar, Karriere, Kind, Beruf, Alltag, Haufe, Elternzeit, WiedereinstiegDenn, über 90 Prozent der jungen Erwachsenen finden, dass beide Elternteile sich um die Kinder kümmern sollten. *
* Quelle: BIBB 2013, Familienleitbilder.





Das bisherige Elterngeld …
• ist ein Einkommensersatz für maximal 14 Monate nach Geburt eines Kindes. Die Eltern können diese 14 Monate untereinander aufteilen.
• kann ein Elternteil mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate nutzen. Zwei Partnermonate erhält die Familie dazu, wenn auch der Partner das Kind betreut.
• … orientiert sich am monatlichen Erwerbseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro.
• Voraussetzung Minderung des Erwerbseinkommens
•  … ersetzt in der Regel das Voreinkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate.
• Zwei Elterngeldvarianten: Elterngeld mit Erwerbstätigkeit im Bezug (Tz bis 30 WStd.) (bis 2.770 € Einkommenshöhe) und Elterngeld ohne Erwerbstätigkeit im Bezug mindestens 300 € und höchstens 1800 € ohne Einkommen: 300 € Mindestbetrag
•  … erlaubt Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden und ersetzt die Differenz zum Einkommen vor der Geburt. Dabei wird allerdings bisher ein ganzer Elterngeldmonat verbraucht, ggfs. zuzüglich Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag




Längere Bezugsdauer bei Elterngeld Plus
Bisher konnten Eltern, auch wenn sie in Teilzeit arbeiteten, das Elterngeld lediglich für 14 Monate beantragen. Haben jedoch beide Elternteile die Arbeitszeit reduziert und parallel dazu Elterngeld bezogen, waren die 14 Monate bereits nach 7 aufgebraucht, da bisher die Elterngeldmonate beider Elternteile addiert wurden.
Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, erhalten das Elterngeld Plus künftig doppelt so lange wie bisher das Basiselterngeld, also bis zu 28 Monate. Ein bisheriger Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Unterm Strich bekommen in Teilzeit arbeitende Eltern über den gestreckten Zeitraum dann genauso viel Elterngeld wie Eltern, die auf Berufstätigkeit verzichten.
Einführung eines Partnerschaftsbonus, auch für Alleinerziehende
Arbeiten beide Elternteile während der Elternzeit gleichzeitig in Teilzeit in einem Umfang von 25 bis 30 Wochenstunden, erhalten sie den sogenannten Partnerschaftsbonus zusätzlich oben drauf. In diesem Fall erhält jeder Elternteil weitere vier Monate Elterngeld Plus. Dieser Bonus wird auch alleinerziehenden Müttern und Vätern, die sich das gemeinsame Sorgerecht teilen, gewährt.
Bisher konnten Eltern, auch wenn sie in Teilzeit arbeiteten, das Elterngeld lediglich für 14 Monate beantragen. Haben jedoch beide Elternteile die Arbeitszeit reduziert und parallel dazu Elterngeld bezogen, waren die 14 Monate bereits nach 7 aufgebraucht, da bisher die Elterngeldmonate beider Elternteile addiert wurden.
Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, erhalten das Elterngeld Plus künftig doppelt so lange wie bisher das Basiselterngeld, also bis zu 28 Monate. Ein bisheriger Elterngeldmonat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Unterm Strich bekommen in Teilzeit arbeitende Eltern über den gestreckten Zeitraum dann genauso viel Elterngeld wie Eltern, die auf Berufstätigkeit verzichten.
Einführung eines Partnerschaftsbonus, auch für Alleinerziehende
Arbeiten beide Elternteile während der Elternzeit gleichzeitig in Teilzeit in einem Umfang von 25 bis 30 Wochenstunden, erhalten sie den sogenannten Partnerschaftsbonus zusätzlich oben drauf. In diesem Fall erhält jeder Elternteil weitere vier Monate Elterngeld Plus. Dieser Bonus wird auch alleinerziehenden Müttern und Vätern, die sich das gemeinsame Sorgerecht teilen, gewährt.

Politische Zielsetzungen

Das neue Gesetz soll die Wünsche der Beschäftigten Kind und Beruf partnerschaftlichen zu vereinbaren unterstützen

Sicherung der Lebensgrundlage und Förderung der Erwerbsbeteiligung:
Elterngeld Plus: durch einen längeren Elterngeldbezug und ein damit insgesamt höheres Elterngeld, wird ein Wiedereinstieg innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes in Teilzeit lohnender
Stärkung der Partnerschaftlichkeit:
Partnerschaftsbonus: Paare, die Kinderbetreuung und Beruf gemeinsam meistern, werden vier Monate zusätzlich gefördert.
Zeit für die Bedürfnisse in der Familie schaffen:
Flexibilisierung der Elternzeit: so können Mütter und Väter flexibler Auszeiten vom Job nehmen.

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