Das neue Elterngeld Plus kommt und bringt große Flexibilität für Eltern

Lieber Leserinnen,
ab 1. Juli 2015 gibt es neben dem bisherigen Elterngeld eine weitere Möglichkeit für Eltern. Die neue Variante des einkommensabhängigen Elterngeldes bietet Müttern und Värteren, deren Kinder nach dem 1.7.2015 geboren werden, die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten und trotzdem staatliche Unterstützung zu bekommen.

Arbeiten und Geld vom Staat
Der Staat zahlt Eltern dann die Hälfte des Elterngeld Standartsatzes über einen längeren Zeitraum, als beim jetzigen Elterngeld. Statt 12 Monaten, können Eltern so 24 Monate Elterngeld beziehen. Um weitere vier Monate verlängert sich dieser zeitraum, wenn Mutter und Vater jeweils nur zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Eltern haben die Wahl
Das heute gültige Elterngeld wird es weiterhin geben. Eltern haben ab dem 1.7.2015 also die Wahl zwischen Elterngeld für 12 Monate oder dem neuen Elterngeld Plus für 24 Monate.
Ebenso ist es möglich beide Varianten zu kombinieren. Und Eltern können die Elternzeit in drei, statt bisher nur zwei Abschnitte verteilen.

Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr des Kindes
Elternzeit von bis zu 24 Monaten, die noch nicht beansprucht wurde, darf auch zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr genommen werden.

Bekanngabe der Elternzeit
Weiterhin gilt die Frist von sieben Wochen, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag genommen wird. Die Elternzeit muss dann beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Eltern, die zwischen dem dritten und dem achten Lebensjahr Elternzeit nehmen möchten, müssen eine Frist von Wochen vor Beginn der Elternzeit einhalten. Hierbei bedarf es nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.
Achtung: dies gilt nur, wenn das Kind nach dem 1.7.2015 geboren wird. Kinder, die davor auf die Welt kamen, deren Eltern können die Möglichkeit die Neuregelungen der Elternzeit nicht nutzen. Diese Eltern benötigen nach wie vor die Zustimmung des Arbeitgebers, wenn Elternzeit (höchstens 12 Monate) zwischen dem dritten bis achten Lebensjahr übertragen werden soll.

Große Flexibilität für Eltern
Das neue Gesetz ermöglicht den Eltern große Flexibilität. Soe können Eltern für Geburten ab dem 1.7.2015 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten bis achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen, ohne dass es dazu der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf. Dies gilt auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Der neue Arbeitgeber kann von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über bereits in Anspruch genommene Elternzeit verlangen.

Weitere Infos rund ums Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Elterngeld verstehen und richtig beantragen: www.elterngeld.net
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld-Info

Coaching für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit: http://www.vereinbarkeit-von-beruf-und-familie.info/coachings-und-kurse/elternzeit-und-beruflicher-wiedereinstieg/


Herzliche Grüße



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