Der doppelte Rittberger: Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen



Schlägt man die Zeitung auf oder macht den Fernseher an, so ist scheinbar Vereinbarkeit von Beruf und Familie das Dauerthema, doch was tun Eltern, wenn das Kind krank wird? Auf Urbia.de habe ich dazu einige hilfreiche Tipps und Adressen gefunden:

„Das Zeitalter der Frauen hat begonnen! Kinder und Beruf sind kein Thema mehr, alle Väter stürzen sich lustvoll auf den Haushalt und bleiben gern zu Hause, wenn der Nachwuchs kränkelt. Schöne neue Welt? Nun ja, ganz so weit sind wir vielleicht noch nicht, aber erste Schritte sind getan. Es gibt das Recht auf Teilzeitarbeit, das Familienministerium setzt sich dafür ein, mehr Männer zu einer Auszeit für ihre Kinder zu motivieren, und glaubt man den optimistischen Zielen der Politik, wird auch der Rest ein Klacks.
Der graue Alltag sieht indes noch ganz anders aus. Berufstätigkeit und Kindersegen zu verbinden, stellt Familien ständig vor neue Probleme. Was tun, wenn eines der Kinder den ganzen Winter über kränkelt, wer springt kurzfristig ein, wenn die Tagesmutter ausfällt, wie die langen Kindergartenschließzeiten im Sommer organisieren, wenn man aus betrieblichen Gründen gerade zu der Zeit keinen Urlaub kriegt? Alles ein Privatproblem oder vielleicht doch ein wenig Aufgabe von Vater Staat? Schließlich gibt es ja die verfassungsrechtlich verankerte Pflicht des Staates zur Förderung der Familie.

Krankes Kind: Gesetzliches Recht auf Arbeitsfreistellung

Wenn Ihr Kind krank ist, haben Sie das im Sozialgesetzbuch verbriefte Recht, zu dessen Pflege von der Arbeit freigestellt zu werden. Zwar gibt es grundsätzlich das Recht auf bezahlte Freistellung (laut BGB § 616), meist wird jedoch die unbezahlte Freistellung praktiziert. Statt des Gehalts durch den Arbeitgeber erhalten die Mutter oder der Vater durch die Krankenkasse Kinderpflegekrankengeld. Pro Kind können Mütter und Väter jeweils bis zu zehn Arbeitstage im Jahr zur Versorgung eines kranken Kindes aussetzen, wenn das Kind nicht älter als zwölf Jahre ist (Alleinerziehende 20 Tage). Hat beispielsweise die Mutter ihr Kontingent erschöpft und ist der Vater verhindert, kann sein verbleibender Anspruch auf Betreuungstage auf die Mutter übertragen werden. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber der Mutter spielt mit.
Ist Ihr Kind krank, benötigen Sie zunächst das Attest vom Kinderarzt. Auf der Rückseite finden Sie den Antrag auf Kinderpflegekrankengeld. Der muss an die Krankenkasse geschickt werden, bei der Sie versichert sind. Die sendet eine Verdienstbescheinigung, die vom Arbeitgeber ausgefüllt und an die Krankenkasse zurückgeschickt werden muss. Dann berechnet die Kasse die Höhe des Kinderpflegekrankengelds – 70 Prozent des Bruttolohns (aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns).

Aber heute haben wir ein so wichtiges Meeting ...

Kinder halten sich nicht an Termine für wichtige Meetings, die von langer Hand geplante Messepräsenz einer Firma, lebensnotwendige Deadlines zur Fertigstellung einer Werbebroschüre oder den Lunchtermin mit dem bedeutendsten Geschäftspartner. Sie werden zu den unmöglichsten Zeiten krank und kündigen das nicht einmal länger vorher an. Oft sagen sie abends noch vergnügt "Gute Nacht", um am nächsten Morgen hochfiebrig wieder aufzuwachen. Dann sind schnelle Lösungen gefragt, Lösungen, die Eltern im Berufsleben nicht zu Nachteilen werden und die insbesondere Frauen nicht die Chancengleichheit nehmen. Aber was tun, wenn die Großeltern nicht mal eben verfügbar sind? Auch für diesen Fall gibt es ein Gesetz mit dem Titel Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (8. Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe, § 20). Darin wird das Recht auf Hilfe bei der Betreuung von Kindern zugesichert, wenn beide Elternteile aus wichtigen Gründen ausfallen. Von Erkrankung der Kinder ist zwar nicht die Rede, doch ist es nach Informationen des Kölner Jugendamtes durchaus möglich, auch dann einen schriftlichen Antrag an das Jugendamt zu stellen, die Notlage zu schildern und eine Betreuungshilfe anzufordern.
Mit schneller Hilfe ist hier jedoch nicht zu rechnen und - Hilfe erhält im Allgemeinen nur, wer sich auch finanziell in einer Notlage befindet. Das ist zwar nicht offizielle Politik der Jugendämter. Doch in der Realität wird Berufstätigkeit der Frau von offizieller Seite häufig noch immer als Luxus behandelt. Ist die Erwerbstätigkeit beider Eltern finanziell nicht unbedingt nötig, gibt es keine staatliche Unterstützung bei der Betreuung kranker Kinder – beispielsweise durch die Vermittlung einer Notmutter.

Wo Eltern dennoch Hilfe finden können

Was also tun, wenn im Job lauter wichtige Termine anstehen, Ihr Kind aber wegen Krankheit nicht in den Kindergarten gehen kann? Zunächst bietet sich die Möglichkeit an, online kurzfristig eine Betreuung zu suchen (einfach Stichwort Kinderbetreuung oder Tagesmütter in eine Suchmaschine eingeben). Ebenfalls im Web präsent ist eines der ältesten Service-Unternehmen in diesem Bereich - der Notmütterdienst in Frankfurt. Der Verein bietet seit über 30 Jahren Familien in ganz Deutschland schnelle Hilfen in Notfällen an, sei es zur Betreuung alter Menschen oder kleiner Kinder, während zum Beispiel Mama auf Dienstreise geht. In der näheren Umgebung Frankfurts können auch stundenweise Aushilfen beansprucht werden, für alle anderen Regionen gilt, dass die Notmütter für mindestens drei Tage anrücken, und das zu einem Tagespreis von 100 EUR plus Fahrtkosten und sieben Prozent Umsatzsteuer.
Kein Pappenstiel also, jedoch immer noch besser als gar nichts. Finanziell schlechter gestellte Familien können versuchen, einen Teil der Kosten durch ihre Krankenkasse ersetzen zu lassen, wenn sie ihrem Betreuer ihre Notlage schildern. Allzu große Hoffnungen möchte Anita Silvester, Sozialpädagogin beim Notmütterdienst, jedoch nicht schüren: "Die Krankenkassen scheinen auf dem Standpunkt zu stehen, Berufstätigkeit sei ein Privatvergnügen. Es ist alles eine Ermessensfrage, und wir fragen uns manchmal, nach welchen Kriterien da eigentlich entschieden wird."

Eine praktikable Alternative: Kinderbetreuung in Firmenhand

Noch immer gibt es nach Informationen des Bundesfamilienministeriums in den alten Bundesländern nur für zwei Prozent aller Kinder unter drei Jahren und nur für sechs Prozent der Kinder im Schulalter Betreuungsplätze. Zahlen, die offizielle good-will-Erklärungen zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ad absurdum führen. Ein vielversprechender Ansatz ist es da, Kinderbetreuung stärker von Firmenhand organisieren zu lassen. Ein Unternehmen, das Firmen bei diesem Problem unter die Arme greift, ist zum Beispiel der in Köln und Essen ansässige "Kinderhut". Seit 1995 begleitet Kinderhut Firmen und Unternehmen bei der Konzeptentwicklung und Einführung familienorientierter Maßnahmen. Zu den Serviceleistungen gehört die Notfallbetreuung zum Beispiel im Krankheitsfall, Tagesmüttervermittlung und Beratung, die Vermittlung von Kinderfrauen und Babysittern. Unter den Kunden der Dienstleistungs-Agentur finden sich so namhafte Firmen wie der Gerling-Konzern und das Duale System. Aber auch zahlreiche mittelständische Unternehmen nutzen das Angebot von Kinderhut. Denn wie es sich gezeigt hat, haben familienfreundliche Arbeitplätze zahlreiche Vorteile für die Firmen: Fluktuation und Fehlzeiten verringern sich, qualifizierte Fachkräfte bleiben den Unternehmen erhalten, und die Kosten für das Betreuungsangebot sind auf Firmenseite als "betrieblicher Sozialaufwand" in voller Höhe steuerlich absetzbar.
Fazit: Es gibt noch viel zu tun, damit sich Beruf und Familie besser vereinbaren lassen. Aber es leuchtet ein Silberstreif am Horizont. Dazu gehört auch das Audit Beruf und Familie, das nach dem Vorbild des amerikanischen "familiy-friendly-index" Unternehmen für sich in Anspruch nehmen können, die einen bestimmten Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienarbeit erfüllt haben. Immerhin haben bereits 40 Unternehmen das Audit erfolgreich durchgeführt. Weiter so: Denn Familienorientierung und Wirtschaftlichkeit von Unternehmen sind kein Gegensatz.
Sehr gute Informationen zum Spagat zwischen Beruf und Familie hat der Verband berufstätiger Mütter im "Dschungelbuch" zusammengestellt: Zu beziehen für 6 EUR plus 2 EUR Versand über die Homepage des VBM.
In einigen Städten bietet der Mütternotdienst ein ambulantes, familienentlastendes Hilfsangebot für Familien, die beispielsweise durch Erkrankungen vorübergehend in eine Notsitutation geraten sind.“
Quelle:  Urbia.de

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