Steuertipps Betreuungskosten

Die Zeitschrift Finanztest hat in der aktuellen Ausgabe interessante Steuertipps für alle Eltern:

Kinderbetreuungskosten: Wenn die Großeltern den Enkel betreuen

Kinderbetreuungskosten Meldung
Betreuen Groß­eltern ihre Enkel, nehmen sie meist kein Geld dafür. Zumindest die Fahrt­kosten sollten die Eltern des Kindes ihnen aber ersetzen. Denn damit sparen die Eltern Steuern. Das setzte ein Ehepaar durch. Es hatte schriftlich mit den Groß­eltern vereinbart, dass diese einmal in der Woche ihren Enkel betreuen und die Fahrt­kosten ersetzt bekommen: Für jeden Fahr­kilometer zur Wohnung des Enkels 30 Cent. Insgesamt ersetzte das Ehepaar 2 613 Euro Fahrt­kosten im Jahr. Davon zählen steuerlich zwei Drittel, maximal je Kind bis zum 14. Geburts­tag 6 000 Euro.
Das Finanz­amt muss diese Betreuungs­kosten wie Kosten für Kita, Hort oder eine Tages­mutter anerkennen, stellte das Finanzge­richt Baden-Württem­berg klar. Es macht keinen Unterschied, ob die Groß­eltern oder ein Fremder für Betreuung Geld verlangen (Az. 4 K 3278/11).
Tipp: Die Betreuungs­kosten müssen Sie auf das Konto des Betreuers über­weisen. Achtung! Seine Einnahmen zählen als steuer­pflichtige Einkünfte. Beträgt das Einkommen aus diesen und anderen Einkünften zusammen mehr als 8 004 Euro im Jahr, muss der Betreuer darauf Einkommensteuer zahlen.

und für alle Hunde- und Katzenbesitzer:

Mit dem Tierhüter Steuern sparen

Haushaltsnahe Dienste Meldung
Wer Hund, Katze oder andere Haustiere zuhause von einem Dienst­leister betreuen lässt, kann die Rechnungen für den Betreuer als haus­halts­nahe Dienst­leistungen absetzen. Keinen Abzug gibt es aber für die Betreuung der Lieblinge außer­halb des häuslichen Bereichs, bestätigte das Finanzge­richt Münster (Az. 14 K 2289/11 E).
Tipp: Maximal können Sie für Hilfen im Haushalt bis zu 20 000 Euro im Jahr geltend machen. Davon erkennt das Finanz­amt 20 Prozent an. Das bringt Ihnen maximal 4 000 Euro Abzug von Ihrer Steuerschuld.

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